Körperliche Untersuchung §§ 81aff.

Allgemein: Betroffener hat nur Zwangsmaßnahmen zu dulden, keine aktive Mitwirkung gefordert (Blutentnahme statt ins Röhrchen pusten, kein Brechmittel schlucken etc.) wegen nemo tenetur.
 
--> Kann zu besonders intensiven GR-Eingriffen führen, daher VHMK beachten!

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