Körperliche Untersuchung § 81a VV

z.B. sinnvoll wenn man schön gesaufen hat und 1 Auto fährt - muss eig. durch Arzt vorgenommen werden (richterl. Anordnung Abs. 2) - wenn nicht, VV?
  • h.M. kein VV, denn Sinn der Regelung ist allein Schutz der Gesundheit des Beschuldigten
  • Ansonsten wieder im Einzelfall feststellen, Verstoß gegen Richtervorbehalt allein reicht auch noch nicht für VV aus; wohl aber bei: willkürliche Annahme Gefahr im Verzug, gezielte Umgehung etc.; Widerspruchslösung beachten
 
Zwangsweiser Einsatz von Brechmittel: unmenschliche Behandlung, Verstoß gegen fair-trial-Grundsatz Art. 6 EMRK
 
 
DNA-Analyse §§ 81eff. --> Bei Verletzung der Verfahrensvorschriften wohl VV eher anzunehmen, da Grundrechte des Betroffenen hier besonders betroffen sind
 

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