"Deal" in § 257c - rechtsstaatliche Bedenken?

I. Legalitätsprinzip: Preisgabe des staatl. Strafanspruchs, z.B. bei zu geringen Strafen
II. Ermittlungsgrundsatz: Ersparnis langwieriger Beweisaufnahme, obwohl noch Zweifel bestehen
III. Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit: Absprachen i.d.R. außerhalb der Hauptverhandlung
IV. Rechtliches Gehört, gesetzlicher Richter: Verletzung Mitwirkungsrechte der Prozessbeteiligten wenn Absprache außerhalb Hauptverhandlung
V. Fair trial: Wenn sich Organe nicht an Absprache halten?
VI. Absprache basiert auf Vermutung der Schuld des Angeklagten (in dubio pro reo ins Gegenteil); Angeklagter könnte unter Druck geraten, sich selbst zu belasten
VII. Gefahr der Voreingenommenheit des Richters wegen der Absprachen (§ 24 II)

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