Geschäftsführung ohne Auftrag

Definition/Übersicht, unberechtigte GoA: Schadensersatz gemäß § 678 BGB, Fragen Fall 1, Fragen

unberechtigte GoA: Schadensersatz gemäß § 678 BGB: Unberechtigte Übernahme der Geschäftsführung gemäß § 678 BGB

  • der Geschäftsführer dürfte gemäß § 678 BGB darüber hinaus nicht zur Geschäftsübernahme berechtigt gewesen sein 
  • dies setzt einerseits voraus, dass die Übernahme des Geschäftes in Widerspruch zum wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn stand und andererseits, dass dies der Geschäftsführer erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat 

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