RÜ Check Wiederholungsfragen 2011 Karteikarten
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08. Öffentliches Recht 4/2011

Welche Voraussetzungen bestehen für eine materielle Verwirkung des nachbarlichen Abwehrrechts im Baurecht?

Die materielle Verwirkung setzt neben einem gewissen Zeitablauf ("Zeitmoment") ein "Umstandsmoment" voraus, das eine Vertrauensgrundlage und einen Vertrauenstatbestand umfasst. D.h., der Nachbar muss durch sein Verhalten eine Grundlage für das Entstehen eines Vertrauens des Bauherrn gesetzt haben, und der Bauherr muss aufgrund dieses Vertrauens Dispositionen getroffen haben, deren Rückgängigmachung oder deren Verlust ihm nicht zuzumuten ist. Die Verwirkung erfordert mithin eine kausale Verknüpfung zwischen der verzögerten Geltendmachung des Abwehrrechts durch den Nachbarn und den Maßnahmen bzw. Dispositionen des Bauherrn.
(RÜ 10/2011, S. 667 f.)