Mündliche Prüfung

Wo ist der Grundsatz der Unmittelbarkeit im Verwaltungsrecht geregelt?

Nach § 96 VwGO erhebt das Gericht Beweise in der mündlichen Verhandlung. Das Gericht darf also bei seiner Entscheidung nur das berücksichtigen, was auf der persönlichen Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht.

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