Mündliche Prüfung

Wann ist die weitere Beschwerde im Strafrecht statthaft?

Grundsätzlich sind Beschwerdeentscheidungen selbst nicht anfechtbar. Nur in den in § 310 Abs. 1 StPO genannten Fällen kann gegen Beschlüsse, die auch Beschwerde hin erlassen worden sind, eine sogenannte weitere Beschwerde zum nächsthöheren Gericht eingereicht werden.

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