Mündliche Prüfung

Welche Rechtsbehelfe gibt es im Strafrecht?

Rechtsmittel:
  • Beschwerde in Form der einfachen Beschwerde (§ 304 StPO), der sofortigen Beschwerde (§ 311 StPO) und der weiteren Beschwerde (§ 310 StPO)
    • die Beschwerde ist zwar ein Rechtsmittel, dass allerdings - bis auf wenige Ausnahmen - keinen Suspensiveffekt hat, § 307 Abs. 1 StPO
  • Berufung, §§ 312 ff. StPO
  • Revision und Sprungrevision, §§ 333 ff. StPO
 
Weitere förmliche Rechtsbehelfe:
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, §§ 44 ff. StPO
  • Einspruch gegen einen Strafbefehl, § 410 StPO
  • Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, §§ 359 ff. StPO
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 319 Abs. 2 StPO 
    • Zulässigkeit der Berufung wird wegen Verspätung durch das Ausgangsgericht durch Beschluss verworfen → gegen diesen Beschluss kann Entscheidung durch das Berufungsgericht beantragt werden
    • gleiches gilt bei der Revision, § 346 Abs. 2 StPO

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