Mündliche Prüfung

Sind Verständigungen im Jugendstrafrecht möglich?

Verständigungen des Gerichts mit den Verfahrensbeteiligten sollen nach § 257c Abs. 1 S. 1 StPO nur in "geeigneten Fällen" möglich sein. Diese Voraussetzung schließt zwar rechtlich nicht aus, dass auch in einem Strafverfahren gegen Jugendlichen zwischen den Beteiligten ein Deal geschlossen wird. Allerdings dürfte unter erzieherischen Gesichtspunkten Jugendstrafverfahren in aller Regel ungeeignet für eine Verständigung sein.

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