Mündliche Prüfung

Ein Nebenkläger widerspricht der zwischen Gericht, StA und Angeklagten getroffenen Verständigung. Was ist die Folge?

Die Verständigung bleibt wirksam. Ein Nebenkläger muss zwar vor der Verständigung zum Inhalt des Deals gehört werden. Eine Zustimmung des Nebenklägers ist aber nicht erforderlich, vgl. § 257c Abs. 3 S. 4 StPO.

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