Mündliche Prüfung

Gegen einen Angeklagten sind derzeit zwei Strafverfahren anhängig. Ist die Verständigung nach § 257c StPO in einem der Strafverfahren in der Form möglich, dass bei Ablegen eines Geständnisses das andere Strafverfahren eingestellt wird?

Nein, gem. § 257c Abs. 2 S. 1 StPO sind Verständigungen nur "im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren" möglich. Ein anderes bei diesem oder einem anderen Gericht anhängiges Strafverfahren kann also nicht Gegenstand eines Deals sein.

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