Mündliche Prüfung

Was ist ein Anwaltsvergleich? Kann aus ihm vollstreckt werden?

Ein Anwaltsvergleich ist ein außergerichtlicher Vergleich, der zwischen den Parteien unter Mitwirkung der Rechtsanwälte geschlossen wurde.
 
Wenn die Parteien sich darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, kann von dem Gericht eine Vollstreckbarkeitserklärung nach §§ 796a, b ZPO erlangt werden, dann ist der Vergleich ein Titel iSd § 794 Abs. 1 Nr. 4b) ZPO.
 
Alternativ könnte die Unterwerfungserklärung notariell beglaubigt werden, dann wäre es auch ein Titel, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.

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