Mündliche Prüfung

Was ist der Unterschied zwischen Einwilligung und Einverständnis?

Die Einwilligung rechtfertigt den Eingriff, das Einverständnis wirkt hingegen bereits tatbestandsausschließend.

Die Einwilligung ist ein gewohnheitsrechtlich anerkannter Rechtfertigungsgrund (ergibt sich aus dem Wortlaut des §228 StGB).
 
Das Einverständnis kommt bei objektiven Tatbestandsmerkmalen in Betracht, die begrifflich oder per Definition ein Handeln ohne oder gegen den Willen des Berechtigten verlangen.

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