Mündliche Prüfung

Wie lautet das Prüfungsschema der mittelbaren Täterschaft?

1. Erfolg ist eingetreten
 
2. Zurechnung der Tathandlung gemäß
§ 25 Abs. 1, 2. Var. StGB
 
a. Eigener Kausalbeitrag
b. tatbeherrschende Steuerung des Tatnächsten
aa) Strafbarkeitsmangel des Tatnächsten
bb) Überlegenen Wissen oder Wollen des Hintermannes
cc) Planvoll-lenkendes Ausnutzen 
 

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