RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 3. Quartal Karteikarten

« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Strafrecht

Was kennzeichnet ein besonderes persönliches Merkmal i.S.v. §§ 14 Abs. 1, 28 StGB?

Es handelt sich um Merkmale, die im Schwergewicht die Tat oder die Persönlichkeit des Täters kennzeichnen. Auch objektive Umstände, die eine besondere Pflichtenstellung höchstpersönlicher Art umschreiben, können ein derartiges Merkmal sein. Dagegen sind subjektive Merkmale, die das Bild der Tat prägen, wie die Zueignungsabsicht bei § 242 StGB, tatbezogene Merkmale. (RÜ 7/2019, S. 431 f.)