RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 3. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Was ist empfindliches Übel i.S.v. §§ 177 Abs. 2 Nr. 5, 240 Abs. 1 StGB?

Empfindliches Übel ist ein Nachteil, der so erheblich sein muss, dass seine Ankündigung den Bedrohten i.S.d. Täterverlangens motivieren kann. Dies ist nicht der Fall, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält. Dabei kommt es auf einen individuell-objektiven Maßstab an, der auch die individuelle Situation des Betroffenen berücksichtigt. (RÜ 7/2019, S. 433)