RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wer ist Störer i.S.v. § 1004 BGB?

Störer i.S.v. § 1004 BGB ist derjenige, der einen Störungszustand entweder durch seine eigene Handlung adäquat herbeigeführt hat – Handlungsstörer – oder ihn aufrechterhält – Zustandsstörer. (RÜ 6/2019, S. 368)