Gesetzliche Schuldverhältnisse

Gläubiger- und Schuldnermehrheiten

Welche Arten von Schuldnermehrheiten gibt es?

1. Teilschuld § 420 Alt. 1
  • Teilbare Leistung
  • Verpflichtung nur zum Teil
 
2. Gesamtschuld § 421
  • Im Außenverhältnis aufs Ganze
  • Innenausgleich § 426
 
3. Gemeinschaftliche Schuld
  • Schuld kann nur zusammen erbracht werden (Gesangsduo, Gesamteigentümer bei der Übereignung)

Diskussion