Mündliche Prüfung

Was passiert, wenn ein Angeklagter gegen das Urteil Berufung einlegt und der Mitangeklagte das Urteil aber mit einer Revision angreift?

Gem. § 335 Abs. 3 StPO wird die eingelegte Revision als Berufung behandelt. Grund hierfür ist, dass demjenigen, der die Revision eingelegt hat, nicht die nunmehr folgende zweite Tatsacheninstanz beim Berufungsgericht vorenthalten werden soll. Es bleibt ihm ja zudem unbenommen, gegen das Berufungsurteil dann später Revision einzulegen.

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