Mündliche Prüfung

Was passiert, wenn ein Zeuge sich weigert, zur Protokollierung seine Aussagen bei der Polizei zu erscheinen? 

§ 163 Abs. 3 StPO n.F. setzt Pflicht zum Erscheinen auch bei Aussage bei der Polizei fest, solange diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt 
 
→ Nach altem Recht nur bei Staatsanwaltschaft Erscheinens- und Aussagepflicht 

Diskussion