RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Kann eine sog. unechte Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 687 Abs. 2 BGB vorliegen, wenn der Geschäftsführer weder ein objektiv fremdes, noch ein „auch-fremdes“ oder ein solches Geschäft vornimmt, das neutral ist, bei dem er aber Fremdgeschäftsführungswillen hat?

Ein Anspruch aus § 687 Abs. 2 BGB erfordert, dass tatbestandlich ein fremdes Geschäft vorliegt. Alleine das Bestehen eines Fremdgeschäftsführungswillens begründet noch keinen Anspruch des Geschäftsführers.
(RÜ 10/2019, S. 628)