Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

I. Forderungsübergang - Abtretung (§ 398 BGB) und cessio legis

Wie ist mit einer Leistung des Schuldners an den Altgläubiger (Zedenten) zu verfahren?

Gem. §§ 407, 408, 409 BGB führt das Bewirken der Leistung an den Altgläubiger auch gegenüber dem Zessionar zur Erfüllung.

Diskussion