Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

I. Forderungsübergang - Abtretung (§ 398 BGB) und cessio legis

Ist ein gutgläubiger Forderungserwerb vom Nichtberechtigten möglich?

Nein, ein gutgläubiger Forderungserwerb vom Nichtberechtigten ist nicht möglich.
 
Ausnahme: § 405 BGB - Urkundenvorlegung -

Diskussion