Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

I. Forderungsübergang - Abtretung (§ 398 BGB) und cessio legis

Welche Sittenwidrigkeitsgründe lassen sich im Rahmen einer Globalzession unterscheiden?

1. Knebelung
- Entzug der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit
 
2. Übersicherung
- Wert des Guts übersteigt Forderung um 10%
 
3. Gläubigergefährdung durch Kredittäuschung
- Veranlassung der Täuschung weiterer Gläubiger durch vorangegangene Globalzession
 
4. Verleitung zum Vertragsbruch

Diskussion