RÜ Check Wiederholungsfragen 2010 Karteikarten
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01. Zivilrecht 1/2010

Welche Argumente sprechen dafür, dass das Mehrheitsprinzip des § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 745 BGB bei Verfügungen, die gleichzeitig eine ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme darstellen, das Einstimmigkeitsprinzip gemäß § 2040 BGB verdrängt?

Wenn § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 745 Abs. 1 BGB es den Erben ermöglicht, aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses wirksam Verpflichtungsgeschäfte zum Zwecke ordnungsgemäßer Verwaltung abzuschließen und sie damit schuldrechtliche Rechtspositionen begründen können, ist es nicht ersichtlich, wieso es ihnen verwehrt sein sollte, diese Rechte - ebenfalls mehrheitlich - wieder aufzuheben. Ferner sind die Erben, die sich in der Minderheit befinden, durch § 2038 Abs. 1 S. 2, 1. Halbs. BGB hinreichend geschützt, der es ihnen ermöglicht, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob der Mehrheitsbeschluss den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung genügt. Zudem wird auf diese Weise die Verkehrsfähigkeit des Nachlasses gewährleistet.
(RÜ 2/2010, S. 91 f.)