RÜ Check Wiederholungsfragen 2010 Karteikarten
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01. Zivilrecht 1/2010

Was wird gemäß § 831 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet?

§ 831 Abs. 1 S. 2 BGB enthält zugunsten des Geschädigten eine doppelte Vermutung: Zum einen wird vermutet, dass der Geschäftsherr seinen Verrichtungsgehilfen nicht ausreichend ausgewählt und fortlaufend überwacht hat (Verschuldensvermutung); zum anderen wird vermutet, dass die Verletzung dieser Pflichten für die Schädigung ursächlich geworden ist (Kausalitätsvermutung).
(RÜ 3/2010, S. 161)