RÜ Check Wiederholungsfragen 2010 Karteikarten
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01. Zivilrecht 1/2010

Unter welchen Voraussetzungen ist der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht rechtswidrig?

Beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist die Rechtswidrigkeit nicht durch die Verletzung indiziert. Es handelt sich um ein sog. Rahmenrecht, bei dem die rechtswidrige Verletzung anhand des zu beurteilenden Einzelfalls aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung positiv festzustellen ist. Aufseiten des Verletzers müssen der von ihm verfolgte Zweck und das verwandte Mittel in Betracht gezogen werden; ferner müssen seine Grundrechte beachtet werden. Beim Verletzten muss die Schwere des Eingriffs und der Folgen sowie der Anlass der Verletzung berücksichtigt werden.
(RÜ 3/2010, S. 160)