RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Warum verlangt die Rspr. einen betriebsbezogenen Eingriff in den Gewerbebetrieb?

Das Merkmal des betriebsbezogenen Eingriffs hat die Rspr. entwickelt, um auch beim Schutz des Gewerbebetriebs dem System des Deliktsrechts gerecht zu werden: § 823 Abs. 1 BGB ist keine allgemeine deliktische Generalklausel und gewährt keinen Schutz vor primären Vermögensbeeinträchtigungen. Dem würde es widersprechen, jede Beeinträchtigung der unternehmerischen Handlungsfreiheit von § 823 Abs. 1 BGB zu erfassen. (RÜ 4/2020, S. 230)