RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Ist der Arbeitnehmer Verbraucher i.S.v § 13 BGB?

Nach dem herrschenden „absoluten Verbraucherbegriff“ ist der Arbeitnehmer Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des § 13 BGB sowie aus der systematischen Stellung der Norm im BGB AT. Nach dem „relativen Verbraucherbegriff“ ist der Arbeitnehmer grundsätzlich kein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, es sei denn, er handelt gegenüber seinem Arbeitgeber als Käufer, Mieter, Darlehensnehmer etc. Dies ergebe sich aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Zudem weise das Arbeitsrecht für die Arbeitnehmer ein spezielles Schutzrecht auf, sodass diese das Verbraucherschutzrecht nicht benötigen. (RÜ 5/2020, S. 297)