Handelsrecht 2024 Karteikarten
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04 Die Vertretung des Kaufmanns

Was versteht man unter einer Handlungsvollmacht? Wie wird eine solche erteilt?

Handlungsvollmacht i.S.d. § 54 HGB ist jede von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist. Die Handlungsvollmacht wird nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 167, 171 BGB erteilt. Sie bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form und kann auch konkludent erteilt werden. Der Umfang der Vollmacht wird von dem Kaufmann bei der Erteilung bestimmt.