Staatsorganisationsrecht 2023 Karteikarten
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02 - Staatsformmerkmale und Staatszielbestimmungen

Wie erfolgt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern?

Da Bund und Länder Staaten i.S.d. Völkerrechts sind, verfügen sie jeweils über eigene Gesetzgebungs-, Regierungs- und Verwaltungsorgane sowie Gerichte (Trennungsprinzip).
 
Die Zuweisung staatlicher Aufgaben erfolgt entweder:
  • hinsichtlich konkret bezeichneter Aufgaben, z.B. Bundeszuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten (Art. 32 GG), Länderzuständigkeit für die Errichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren (Art. 84 Abs. 1 S. 1 GG) oder
  • durch Generalklauseln für bestimmte Aufgabenbereiche: Art. 70 GG für die Gesetzgebung; Art. 83 GG für die Ausführung von Bundesgesetzen; Art. 92 GG für die Rspr.
 
Auffangtatbestand ist Art. 30 GG. Danach ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das GG keine andere Regelung trifft oder zulässt.