RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 Karteikarten
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Öffentliches Recht

Was versteht man unter intendiertem Ermessen?

Von einem intendierten Ermessen spricht man, wenn die Richtung der Ermessensbetätigung vom Gesetz vorgegeben ist, bei der also ein bestimmtes Ergebnis dem Gesetz näher steht, sozusagen im Grundsatz gewollt ist und davon nur ausnahmsweise abgesehen werden darf. Dies wird z.B. bei den Widerrufsgründen nach § 49 Abs.2 und Abs. 3 VwVfG bejaht, nicht dagegen bei der Rücknahme nach § 48 VwVfG. (RÜ 9/2020, S. 601 f.)