RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 Karteikarten
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Zivilrecht

Was sind Konkretisierungsmaßstäbe bei der Frage, ob Handlungen eines Anspruchsgegners gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen und damit sittenwidrig i.S.v. § 826 BGB sind?

Die Sittenwidrigkeit kann sich aus dem verfolgten Zweck, dem angewandten Mittel, der dabei zutage getretenen Gesinnung oder den damit angerichteten Folgen ergeben. Diese Parameter konkretisieren die erforderliche umfassende Gesamtwürdigung. (RÜ 8/2020, S. 502)