RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Was genau setzt der Ausnahmefall des § 434 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 Var. 3 BGB voraus?

Der Ausnahmefall des § 434 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 BGB, wonach der Verkäufer für seine unzutreffende öffentliche Äußerung über Eigenschaften der Kaufsache dann nicht haftet, wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, liegt nur vor, wenn ein Einfluss der öffentlichen Äußerung auf die Kaufentscheidung nachweislich ausgeschlossen ist. Die Beweislast hierfür liegt beim Verkäufer. (RÜ 12/2021, S. 764)