Verwaltungsrecht AT 2023 Karteikarten
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09. Der öffentlich-rechtliche Vertrag

Warum ist der Gesetzgeber beim öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht dem allgemeinen Nichtigkeitsdogma gefolgt?

Weil man von der Überlegung ausging, dass sich auch beim öffentlich-rechtlichen Vertrag zwei grds. gleich starke Vertragspartner gegenüberstehen, die bezüglich des Inhalts möglichst große Freiheiten genießen sollten und sich dabei auch ihrem Willen entsprechend binden sollten.