Verwaltungsrecht AT 2023 Karteikarten
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09. Der öffentlich-rechtliche Vertrag

Welche Rechtsfolge löst ein fehlerhafter öffentlich-rechtlicher Vertrag aus? Kreuzen Sie Zutreffendes an!

  • Ein fehlerhafter öffentlich-rechtlicher Vertrag ist stets nichtig.
  • Ein fehlerhafter öffentlich-rechtlicher Vertrag ist rechtswidrig, aber grundsätzlich wirksam.
  • Ein fehlerhafter öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nur bei Vorliegen der in § 59 VwVfG genannten Nichtigkeitsgründe nichtig.