Zivilprozessrecht 2023 Karteikarten
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08 Prozessbeendigung durch Parteihandlungen

Wann liegt eine übereinstimmende Erledigungserklärung vor und welche Wirkung hat sie?

  • Ist der Klageantrag gegenstandslos geworden (z.B. infolge von Unmöglichkeit) kann der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. Ob sich die Rechtssache wirklich erledigt hat und wann, prüft das Gericht nicht.
 
  • Schließt sich der Beklagte der Erledigungserklärung an oder widerspricht er der Erledigungserklärung des Klägers nicht oder nicht rechtzeitig (vgl. § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO – übereinstimmende Erledigungserklärung), so treten folgende Rechtswirkungen ein:
    • Die Rechtshängigkeit der bisher streitigen Ansprüche wird beendet; über die Ansprüche kann und darf daher nicht mehr entschieden werden.
    • Es ist nur noch gemäß § 91a ZPO durch Beschluss über die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.