Strafrecht BT II (Nichtvermögensdelikte) 2024 Karteikarten
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02 - Tötungsdelikte am Menschen

Welche Auswirkung hat der Meinungsstreit zwischen h.L. und BGH zum Verhältnis der §§ 211 ff. auf § 28?

  • Nach h.L. sind die täterbezogenen Deliktsmerkmale der §§ 211 ff. strafmodifizierende Merkmale, auf die § 28 Abs. 2 anzuwenden ist.
  • Nach Ansicht des BGH sind sie strafbegründende persönliche Merkmale i.S.d. § 28 Abs. 1. § 28 Abs. 2 ist danach nicht anwendbar.