Strafrecht BT II (Nichtvermögensdelikte) 2024 Karteikarten
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06 - Straftaten gegen den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich

Wann liegt ein "fremdes Geheimnis" i.S.d. § 203 vor?

Geheimnisse sind Tatsachen, die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung derjenige, den sie betreffen, ein von seinem Standpunkt aus sachlich begründetes Interesse hat. Fremd ist das Geheimnis, wenn es irgendeine andere Person (natürliche o. juristische) betrifft.