Schuldrecht AT 2 2024 Karteikarten
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06 - Verträge über digitale Produkte

Ist der Unternehmer zur Aktualisierung des digitalen Produkts verpflichtet?

Die in § 327f BGB geregelte selbstständige Verpflichtung des Unternehmers zu Aktualisierungen ist eine der wesentlichen Neuerungen durch die Schulrechtsreform 2022. Danach ist der Unternehmer auch bei Verträgen, die sich in einem einmaligen Leistungsaustausch erschöpfen, auch nach der Bereitstellung verpflichtet, Aktualisierungen zur Aufrechterhaltung der Mangelfreiheit des digitalen Produkts bereitzustellen. Diese Abkehr von der Übergabe oder Lieferung als maßgeblichen Zeitpunkt ist ein Paradigmenwechsel.