Definitionen Öffentliches Recht 1. Examen Karteikarten
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Grundgesetz & BVerfGG

Definition "Enteignung" (Art. 14 III GG)

  • Vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen durch Änderung der Eigentumszuordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben, sofern mit der Entziehung eine Güterbeschaffung zugunsten der öffentlichen Hand oder des sonst Enteignungsbegünstigten einhergeht.