RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 3. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Kann die Verwaltung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift angehalten werden, in ihrem Ermessen stehende Genehmigungen generell abzulehnen?

Nein! Zwar sind ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen und bewirken eine zugelassene Selbstbindung der Verwaltung. Allerdings sind die Verwaltungsvorschriften wegen einer Ermessensunterschreitung ermessensfehlerhaft, wenn sie nur vordergründig die Kriterien der Ermessensbetätigung regeln, in Wahrheit aber das Ermessen generell auf eine gebundene Versagungsentscheidung reduzieren.
(RÜ 8/2024, S. 475 f.)