RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 4. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Was ist beim „Beinahe-Unfall“ im Rahmen der konkreten Gefährdung aus § 315c StGB insb. zu beachten?

Die Gefährdung muss sich nicht nur auf eine Sache von bedeutendem Wert beziehen, diese muss auch in bedeutender Höhe (gleicher Grenzbetrag, nach dem BGH 750 €) gefährdet sein. Droht also einer extrem wertvollen Sache dennoch nur ein unbedeutender Schaden unterhalb der Bemessungsgrenze, liegt keine konkrete Gefährdung vor. (RÜ 11/2025, S. 630)