Testkartensatz 2. Examen | Examen mit Sandro Karteikarten
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Grundlagen, Begründetheit, Verfahrensrüge

Wann beruht das Urteil auf dem Verfahrensfehler?
S/K: § 337 Rn. 36 ff.

  • Das Urteil beruht auf einem Verfahrensfehler, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es ohne den Verfahrensfehler anders gelautet hätte.
  • (+) Ursächlicher Zusammenhang nicht auszuschließen.
  • (-) Rechtmäßigkeit des Verfahrens nach anderer Vorschrift ("rechtmäßiges Alternativverhalten").
    • (+) z.B. Verlesung rechtsfehlerhaft auf § 253 I StPO gestützt, nach § 251 StPO aber rechtsfehlerfrei möglich gewesen.
  • (-) Rechtzeitige Heilung eines Verfahrensverstoßes.
  • Beachte: Unwiderlegliche Vermutung bei absolutem Revisionsgrund, daher nur außerhalb des § 338 StPO im Einzelfall festzustellen.