RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wie ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu prüfen?

Nach der Rspr. des BAG ist im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB von einer zweistufigen Prüfung des wichtigen Grundes auszugehen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls als wichtiger Kündigungsgrund an sich geeignet ist. Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht. (RÜ 5/2017, S. 297)