RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 3. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Trifft das Familiengericht bei § 1628 BGB eine eigene Sachentscheidung?

Das Familiengericht trifft bei § 1628 BGB keine eigene Sachentscheidung, sondern überträgt – orientiert am Wohl des Kindes – entweder die Entscheidung einem Elternteil oder weist den Antrag auf Alleinentscheidungsbefugnis zurück, sodass die Eltern in dieser Angelegenheit doch gemeinsam entscheiden müssen. (RÜ 8/2017, S. 503)