RÜ Check Wiederholungsfragen 2014 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 2.99 EUR





2/2014, Zivilrecht

Was versteht man unter einer betrieblichen Übung?

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Anerkannt ist, dass die dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer jährlich an die gesamte Belegschaft gezahlten Gratifikation einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf künftige Weitergewährung begründet. (RÜ 5/2014, S. 287)