RÜ Check Wiederholungsfragen 2015 Karteikarten
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3/2015, Zivilrecht

Wann entsprechen Hilfeleistungen dem Interesse des Geschäftsherrn i.S.v. § 683 BGB?

Die Übernahme der Geschäftsführung entspricht dem Interesse des Geschäftsherrn i.S.v. § 683 BGB, wenn sie für den Geschäftsherrn objektiv nützlich, also vorteilhaft ist. Unsachgemäße Maßnahmen sind nicht interessengerecht. Bei körperlichem Einsatz zur Rettung gefährdeter Personen oder Sachen ist im Einzelfall eine Abwägung zwischen der Höhe des eingegangenen Risikos und der Größe des drohenden Verlustes erforderlich.
(RÜ 8/2015, S. 498)