RÜ Check Wiederholungsfragen 2015 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 2.99 EUR





4/2015, Zivilrecht

Was ist ein Ersatzerbe?

Ein Ersatzerbe ist eine Person, die vom Erblasser für den Fall zum Erben eingesetzt wird, dass der eigentlich berufene Erbe vor oder nach dem Erbfall wegfällt, vgl. § 2096 BGB. (RÜ 11/2015, S. 704)