RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 4. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Muss die Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs vom Täter gewollt sein, um „wissentlich“ i.S.d. § 258 Abs. 1 StGB zu handeln?

Nein. Wissentlicher Begehung steht nicht entgegen, dass die Erreichung des Taterfolges nicht das Ziel des Täters ist, dieser kann ihm sogar gänzlich unerwünscht sein, wenn er nur den Vereitelungserfolg als zwingende Folge seines Handelns erkannt hat. (RÜ 11/2017, S. 720)